1. Dieses Ticket bildet den Beförderungsvertrag zwischen dem Passagier und dem Schiffsbetreiber und enthält dessen Bestimmungen.
Der Vertrag besteht aus den auf dem Ticket aufgedruckten Anweisungen, den nachstehenden Bedingungen sowie den einschlägigen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs der Republik Chile.
2. Das Ticket gilt ausschließlich für das angegebene Schiff, die angegebene Reise und den namentlich genannten Passagier. Erscheint der Reisende ohne vorherige Umbuchung oder Stornierung nicht zum Boarding, verliert er sämtliche Rechte aus dem Ticket.
Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Schiffs Betreibers zulässig.
Ungeachtet der auf dem Ticket angegebenen Schiffsbezeichnung darf die Reise nach Ermessen des Schiffsbetriebs alternativ mit der Stella Australis oder der Ventus Australis – Schiffen gleicher Art und Ausstattung – durchgeführt werden.
3. Der Passagier muss das Ticket während der gesamten Reise mitführen und es auf Verlangen des Schiffsbetreibers oder der Seebehörde bei der Ein- und Ausschiffung sowie während der Fahrt vorzeigen.
4. Das Boarding ist spätestens 48 Stunden vor Abfahrt zu bestätigen. Am Abreisetag ist das Ticket zur angegebenen Zeit und am angegebenen Ort beim Check-in vorzulegen.
Ein Buchungswunsch ist schriftlich einzureichen; der Schiffsbetreiber kann ihn ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen. Bei Annahme zahlt der Passagier eine Gebühr von 100 USD (hundert US-Dollar) bzw. den Gegenwert in chilenischen Pesos sowie eventuelle Tarifdifferenzen.
Unterbleibt der Antrag oder wird er abgelehnt und erscheint der Passagier nicht rechtzeitig, gilt das Ticket als aufgegeben; es greifen die dafür vorgesehenen Regelungen.
5. Die auf dem Ticket genannten Abfahrts- und Ankunftszeiten sind Richtwerte. Verzögerungen aufgrund von Witterung, behördlichen Anweisungen, Sicherheits- bzw. Gesundheitsgründen oder höherer Gewalt begründen keinen Entschädigungsanspruch.
Der Schiffsbetreiber kann die Reise bei höherer Gewalt ganz absagen, ohne zur Rückzahlung des Ticketpreises oder zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.
Bei Verzögerungen hat der Passagier für deren Dauer Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft an Bord.
6. Im Ticketpreis nicht enthalten sind Hafengebühren in Punta Arenas (Chile) und Ushuaia (Argentinien) sowie Visa-, Migrations-, Reziprozitäts- oder ähnliche Abgaben der Staaten Chile und Argentinien. Diese sind gesondert zu entrichten.
Nicht eingeschlossen sind Trinkgelder, Einkäufe an Bord und persönliche Ausgaben, z. B. für eine auf Wunsch des Passagiers veranlasste medizinische Evakuierung.
7. Gemäß geltendem Recht ist der Kapitän höchster Vorgesetzter an Bord, befugt zur Durchsetzung der Gesetze der Republik Chile und zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin.
Passagiere haben alle Vorschriften des Eigners sowie die Befehle des Kapitäns zu befolgen und dürfen keine gesperrten Bereiche betreten.
Der Kapitän kann Personen, die eine körperliche oder psychische Gefahr darstellen oder die Bordordnung verletzen, das Boarding verwehren oder ausschiffen lassen. Entstehende Kosten trägt der Passagier; weitergehende Schadensersatz- oder behördliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Es handelt sich um eine Expeditionskreuzfahrt; das Schiff verfügt weder über Aufzüge noch über spezielle Einrichtungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Betroffene Passagiere sollten sich vor Buchung über mögliche Unterstützung informieren. Mit Vertragsschluss erkennt der Passagier diese Einschränkungen an und verzichtet auf Ansprüche hieraus.
9. Begleitende, volljährige Passagiere haften für das Verhalten und die Sicherheit mitreisender Minderjähriger.
10. Das Mitführen von Schusswaffen, gefährlichen Gegenständen oder Sprengstoff sowie von nach chilenischem oder argentinischem Recht verbotenen Drogen ist untersagt. Zuwiderhandelnde Passagiere haften für alle daraus entstehenden Schäden.
11. Tiere sind an Bord der Schiffe des Betreibers nicht gestattet.
12. Jede Kabine verfügt über einen Safe, den der Passagier eigenverantwortlich nutzt. Der Schiffsbetreiber haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Schmuck oder sonstigen Wertgegenständen.
13. Das Schiff darf jede Route wählen, Häfen anlaufen, auslassen oder zurückkehren, Abschlepp- oder Hilfeleistungen durchführen oder aus Gründen höherer Gewalt geplante Stopps auslassen, ohne dass dem Passagier Entschädigungen zustehen.
14. Der Schiffsbetreiber befolgt alle behördlichen Anordnungen. Können Passagiere dadurch nicht am vorgesehenen Zielhafen ausgeschifft werden, erfolgt die Ausschiffung in einem anderen Hafen; der Beförderungsvertrag gilt damit als erfüllt. Eine Rückerstattung, Weiterbeförderung oder Entschädigungspflicht besteht nicht.
15. Passagiere, die auf Zwischenstopps selbständig ausschiffen, tragen alle Landboarding- und Ausschiffung Kosten. Erscheint ein Passagier nicht rechtzeitig zur Weiterfahrt, setzt das Schiff die Reise ohne ihn fort; Erstattungen oder Entschädigungen sind ausgeschlossen.
16. Unterbricht der Betreiber die Reise vorübergehend, erhält der Passagier Unterkunft und Verpflegung; weitere Ansprüche bestehen nicht.
17. Bei höherer Gewalt oder Zufall haftet der Schiffsbetreiber nicht und ist von Rückzahlungs- oder Schadensersatzpflichten befreit.
18. Die Gesellschaft kann Reisen infolge höherer Gewalt oder behördlicher Gesundheits- bzw. Reisebeschränkungen stornieren.
19. Für persönliche Risiken (Gesundheit, Tod, Gepäck, Reiseassistenz u. ä.) sollte der Passagier eine eigene Versicherung abschließen. Der Schiffsbetreiber verfügt über eine Haftpflichtversicherung gemäß chilenischem Handelsgesetzbuch.
20. Verursacht der Passagier Schäden am Schiff oder Eigentum des Betreibers, hat er Ersatz zu leisten.
21. Alle Streitigkeiten unterliegen den einschlägigen Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs der Republik Chile.